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Zum Dienstleistungsportfolio der ISI GmbH gehören neben den Vorbehaltsaufgaben für Wirtschaftsprüfer und den klassischen Beratungsleistungen wie Rechnungswesen, die Abschlusserstellung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Personaldienstleistungen und steuerliche Deklarations- sowie Gestaltungsberatung insbesondere auch Dienstleistungen, die bei Unternehmen in der Krise besondere Relevanz haben. Hier sind insbesondere zu nennen:

  • Aufnahme des Ist-Zustandes einer Unternehmung mit Ursachenanalyse für die wirtschaftliche Schieflage
  • Prüfung, ob eine Sanierung möglich und sinnvoll bzw. lohnenswert ist
  • Erarbeitung von Unternehmensbewertungen oder Sanierungskonzepten
  • Begleitung des Managements während des gesamten Sanierungsverfahrens vor allem bei Verhandlungen mit Gläubigern, Kreditinstituten, der Belegschaft und anderen Prozessbeteiligten
  • Soll-Ist-Vergleiche wie etwa die Entwicklung der Unternehmung im Hinblick auf eine Geschäfts- oder Unternehmensplanung
  • Erarbeitung von Liquiditätsplänen und deren Überwachung, Cash-Flow-Analysen sowie Unterstützung des Cash Managements

Bei der Erbringung der Dienstleistungen orientieren wir uns an bestehenden Benchmarks und Best Practice-Lösungen.

Ein wesentlicher Teil des Angebotsportfolios der ISI GmbH ist der Insolvenzstresstest, der bereits bei einer sich abzeichnenden Krise im Lichte der Insolvenzordnung die Implikationen eines ESUG-Schutzschirmverfahrens und/oder einer Planinsolvenz ermittelt.

Was Vielen heute noch nicht bewusst ist: Das aktuelle Insolvenzrecht bietet einen hochmodernen, rechtlichen „Werkzeugkasten“, um Unternehmen erfolgreich aus der Krise zu führen. Stichworte sind hier Schutzschirmverfahren ähnlich dem Gläubigerschutz nach US-amerikanischem Vorbild, Eigenverwaltung und Insolvenzplanverfahren. Die Insolvenz ist damit kein ausschließliches Zerschlagungsinstrument mehr. Sie bietet die Möglichkeit, notleidende Unternehmungen von ihren Altlasten zu befreien und fit für die Zukunft zu machen.

Diese spezielle Expertise bieten die Spezialisten der ISI GmbH.
Die ISI GmbH ist der Partner an Ihrer Seite, wenn das Wetter stürmisch wird.
 

Zu klein für eine Krise?

In der Tat, so etwas gibt es. Durch den hohen Formalismus sind solche Sanierungsverfahren nicht billig. Wir haben festgestellt, dass erst ab ca. 25 Arbeitnehmern eine für den Betriebsinhaber kostenneutrale Sanierungsbegleitung möglich ist. Haben Sie ein kleineres Unternehmen, mach ein Gespräch mit uns für Sie nur Sinn, wenn sehr hohe Leasing- oder Mietverpflichtungen drücken. Kostbares Gut in Krisenfällen ist immer die Zeit. Wir werden Ihnen deshalb sehr schnell sagen, ob eine Zusammenarbeit mit uns Sinn macht oder nicht. Keinesfalls sollen Sie am Ende mit höheren Verpflichtungen aus dem Verfahren gehen als vorher.

Spezialist für Krisenfälle

Unternehmenskrisen verlaufen betriebswirtschaftlich betrachtet in der Reihenfolge:

  • Strategische Krise
  • Erfolgskrise
  • Liquiditätskrise.

Wenn die Krise nicht rechtzeitig erkannt wird oder wenn geeignete Maßnahmen nicht greifen, steht am Ende die Insolvenz des Unternehmens. Die ISI Integrierte Sanierungs- und Insolvenzberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berät bundesweit Unternehmen, deren Inhaber/Gesellschafter, die Kreditgeber und Gläubiger von kriselnden Unternehmen.

Sanierung, Turn-Around

Kein „weiter-wie-bisher“

Unternehmenskrisen haben erfahrungsgemäß eine Vorlaufzeit von mindestens eineinhalb bis zwei Jahren. Am Ende dieser Zeit steht spätestens für alle Beteiligten fest: ein „weiter-wie-bisher“ kann es nicht geben.

Die ISI Integrierte Sanierungs- und Insolvenzberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

  • analysiert die Krisensituation,
  • berät zu liquiditätssichernden Maßnahmen,
  • erstellt eine Liquiditätsplanung,

erstellt ein zur Erlangung von „Fresh Money“ unverzichtbares Sanierungsgutachten (gem. IDW S 6 oder – bei kleinen Unternehmen – ein den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH genügendes Sanierungsgutachten).

Was wäre wenn?

Krisensituationen werfen auch immer die Frage auf, was passiert, wenn eine Sanierung nicht möglich ist.

Das muss nicht die Zerschlagung des Unternehmens und die Enteignung des Unternehmens bedeuten.

Der Gesetzgeber eröffnet mit dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) Freiräume, die eine Sanierung unter dem Schutz des Insolvenzrechts ermöglichen auch gegen den erklärten Willen einzelner Gläubiger.

Die ISI Integrierte Sanierungs- und Insolvenzberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft mit den Beteiligten:

  • ob die Ursache der Krise durch die Sanierungsregelungen der Insolvenzordnung besser und nachhaltiger umgesetzt werden können,
  • in welchem Zeitfenster eine solche Sanierung Erfolg haben könnte,
  • wie hoch Vor- bzw. Refinanzierungseffekte sind,
  • das Pro und Contra für die Beteiligten und
  • welche Maßnahmen die Sanierungschancen realistisch steigen lassen.

Im Ergebnis zeigt sich, ob die Krise allein durch außerinsolvenzrechtliche Verhandlungen (Plan A), durch ein Insolvenzplan-/Schutzschirmverfahren (Plan B) oder durch eine Kombination aus beidem beseitigt werden kann.

Bescheinigungen nach § 270 b InsO

Damit ein Schutzschirmverfahren eingeleitet werden kann, bedarf es nach § 270 b InsO einer mit Gründen versehenen Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, aus der sich ergibt, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Diese Bescheinigung haben Geschäftsführer der ISI Integrierte Sanierungs- und Insolvenzberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereits mehrfach (bundesweit) erstellt.

Ausgangspunkt ist ein Liquiditätsstatus, also eine Zeitpunktbetrachtung, die in eine den Vorgaben des BGH und des IDW folgende Liquiditätsplanung übergeleitet wird. Mit Hilfe dieser Berechnung werden die vom BGH bestimmten Liquiditätskennziffern ermittelt. Zudem treffen wir Aussagen zur Frage, ob die angestrebte Sanierung Aussicht auf Erfolg hat.

Unternehmensbewertung

Die Krise/Insolvenz, das Schutzschirmverfahren oder die Eigenverwaltung können selbstverständlich auch in eine sogenannte „übertragende Sanierung“ münden. In diesen Fällen ist es für die Beteiligten unumgänglich, den Unternehmenswert zu bestimmen.

Die ISI Integrierte Sanierungs- und Insolvenzberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelt den Wert entsprechend den Vorgaben des IDW, um den Beteiligten die notwendige Sicherheit zu geben, den „richtigen“ Preis ausgehandelt zu haben.

Externes Rechnungswesen in der Insolvenz

Steuerliche Beratung in Insolvenz und Sanierung

Selbstverständlich stehen wir Unternehmern und Insolvenzverwaltern auch für die Bearbeitung der Buchhaltung in der Insolvenz zur Seite, ebenso wie für die Bilanzierung und steuerliche Beratung.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt automatisch dazu, dass ein neues Wirtschaftsjahr beginnt. In diesen Fällen wird aus dem handelsrechtlichen „going-concern“-Prinzip ein „non-going-concern“, was bedeutet, dass auch alle zusätzlichen Lasten, die zum Beispiel aus einer Betriebsstilllegung zu erwarten sind, zu passivieren sind.

Steuerlich führt bereits der Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu erheblichen Konsequenzen.

Insbesondere bei der Umsatzsteuer sind Rechnungskorrekturen vorzunehmen, die für Aufrechnungsfragen erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unter Umständen müssen nach der neueren BFH-Rechtsprechung Korrekturen doppelt vorgenommen werden, was zu Masseverbindlichkeiten führt.

Eine besondere Thematik stellt die Frage der Steuerpflicht oder -freiheit von Sanierungsgewinnen dar, die zwar verwaltungsseitig bejaht wird, von der Rechtsprechung aber immer wieder angezweifelt wird.

All diese Punkte fordern Spezialisten - eben die ISI Integrierte Sanierungs- und Insolvenzberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

ISI GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Integrierte Sanierungs- und Insolvenzberatung

 

Krefelder Straße 123
52070 Aachen

 

Tel.: (0241) 99733930
Fax: (0241) 99733935